AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen die von der Adractive Medien und Logistik GmbH (im Folgenden kurz: Adractive) für den Vertragspartner (im Fol- genden kurz: Auftraggeber bzw. AG) erbracht werden. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber diese AGB rechtsverbindlich und vollumfänglich, sodass diese zum Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein Auftraggeber auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Diese AGB gelten auch für gleichartige zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn darauf nicht gesondert Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung.

Mündliche Vereinbarungen, insb. Zusagen unserer Mitarbeiter, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich den Bestimmungen dieser AGB, unwirksam sein, bleibt hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Diese AGB wurden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie auch Rechtsgeschäften mit Konsumenten im Sinne des KSchG zugrunde gelegt werden, gelten sie nur als dadurch nicht gegen zwingendes Konsumentenschutzrecht verstoßen wird.


2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Der Auftrag des Auftraggebers erfolgt schriftlich oder mündlich, wobei er eine Woche an seinen Auftrag gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber oder schlüssig durch Leistungserbringung und/oder Rechnungslegung durch zustande. Die Zugangsbestätigung eines Auftrags stellt noch keine verbindliche Auftragsbestätigung dar. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Einverständnis. Wir behalten uns vor, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Inhalt einer Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber zu prüfen. Er ist verpflichtet, Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.

Haben wir ein ausdrücklich verbindliches Angebot an den Auftraggeber übermittelt und erteilt der Auftraggeber auf Grundlage dieses Angebots den Auftrag binnen angegebener Bindungsfrist, kommt der Vertrag zustande, sobald der schriftlichen Auftrags uns zugeht. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem verbindlichen Angebot ab, stellt dies einen neuen, für den Auftraggeber verbindlichen Auftrag dar, welches der unserer schriftlichen Annahme binnen 1 Woche bedarf.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. des Auftrags durch den Auftraggeber bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


3. Preise Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug

Die von uns angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich allfälliger Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mangels Vereinbarung im Einzelfall gilt für die erbrachten Lieferungen und Leistungen ein Entgelt in der marktüblichen Höhe als vereinbart.

Reisekosten, Spesen und sonstige Barauslagen, die wir im Rahmen der Durchführung des Auftrags aufwenden, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Dienstleistungen sowie Schulungen und Einarbeitung von Mitarbeitern des Auftraggebers werden in der marktüblichen Höhe

verrechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.


Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht unser Zahlungsanspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Bei Dauerverträgen oder bei Erbringung von Teilleistungen sind wir berechtigt, Teil- bzw. Zwischenabrechnungen zu erstellen.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.


Die Zahlung hat mittels Banküberweisung zu erfolgen. Wir sind nichtverpflichtet sonstige Zahlungsmittel (zB Bargeld, Kreditkarte, Wechsel oder Schecks) anzunehmen. Eine ausnahmsweise Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche Diskont-,Einziehungsspesen oder sonstige mit unbaren Zahlungen verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (unternehmerische Zinsen) berechnet. Allfällige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, hat der Auftraggeber zu tragen. Dies umfasst einen Pauschalbetrag von 50,00 Euro, unbeschadet darüber hinausgehender Betreibungskosten.

Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Auftraggeber mit nur einer Teilzahlung in Verzug ist. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aus haftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust behalten wir uns das Recht vor, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderungsamt Nebenkosten vollständig abgedeckt ist.


Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir auch berechtigt,

alle weiteren Leistungsverpflichtungen bis zur Zahlung oder Sicherstellung des Gesamtkaufpreises

aufzuschieben;

noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten;

eine entsprechende Verlängerung der Leistungsfrist vorzunehmen;

unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen an Dritte abzutreten und zu übertragen.

Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn allfällige Gewährleistungs-, Garantie- oder Erfüllungsansprüche von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.



4.Leistungserbringung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Die Erbringung sachlich gerechtfertigter Teilleistungen ist jedenfalls zulässig.

Besteht die Leistung (teilweise) aus der Gestaltung eines Designs bzw. Konzepts, beinhaltet die angebotene Leistung bis zu 2 unterschiedliche Entwürfe und insgesamt bis zu 3 Verfeinerungsschritte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Sind von uns als Teil des Auftrags lizenzierte Produkte von Drittherstellern zu beschaffen bzw. bereitzustellen, wird diese (Teil-)Leistung auf Basis und zu den Bedingungen des vom Dritthersteller vorgegebenen Lizenzvertrags erbracht.

Alle von uns erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, die der Freigabe durch den Auftraggeber bedürfen, sind von diesem zu überprüfen und binnen 3 Werktagen ab Zugang der Lieferung/Leistung beim Auftraggeber von diesem freizugeben. Nach ungenütztem Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.

Wir sind nicht verpflichtet, sogenannte offene Dateien aus Layout- u. Bildbearbeitungsprogrammen (zB InDesign, Photoshop etc.) oder Zwischenschritte der Leistungserbringung (zB Entwürfe, Produktionsdaten) herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm derartige Dateien bzw. Unterlagen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stehen, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.


5. Mitwirkung und Materialbeistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zeitgerecht und vollständig sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (zB Bilder, Grafiken,Texte), Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die ungehinderte Leistungserbringung notwendig ist.

Wird die vereinbarte Leistung (tw.) an einem Standort des Auftraggebers erbracht, hat der Auftraggeber auf unsere Aufforderung die erforderlichen Arbeitsplätze, Anschlüsse, Stromversorgung uä unentgeltlich und in ausreichen- dem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber wird uns von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben verzögert werden oder von uns neu erbracht werden müssen.

Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, tritt Annahmeverzug ein. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Termin der eigenen Leistungserbringung entsprechend nach hinten zu verschieben, ohne dass Verzugsfolgen für uns eintreten.


Sind für die Vertragserfüllung die Beistellung von Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen durch den Auftraggeber vereinbart worden, so dürfen diese von uns ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistung verwendet werden. Die beigestellten Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen sowie die damit verbundenen Rechte bleiben im Eigentum des Auftraggebers.


Werden diese für die Leistungserbringung von uns nicht mehr benötigt, sind sie unverzüglich zurückzustellen oder gegebenenfalls zu vernichten (zB zu löschen).

Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass hinsichtlich der von ihm beizubringenden Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen die erforderlichen Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte eingeräumt wurden und wird uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzungvon Rechten schad- und klaglos halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt uns hierfür sämtliche Unterlagen zur Verfügung.


6. Konzept- und Ideenschutz

Hat der (potentielle) Auftraggeber uns vor Auftragserteilung/Vertragsabschluss zur Konzepterstellung oder Präsentation eingeladen und sind wir dieser Einladung nachgekommen, stellt dies bereits ein Vertragsverhältnis dar, auf das die gegenständlichen AGB anzuwenden sind. Durch die Konzepterarbeitung bzw. Präsentation werden unsererseits bereits kostenpflichtige Vorleistungen erbracht.

Das Konzept bzw. die Präsentation untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, soweit es Werkhöhe erreicht. Eine (teilweise) Nutzung oder Bearbeitung des Konzepts ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist dem (potentiellen) Auftraggeber nicht gestattet.

Werberelevante Ideen des Konzepts bzw. der Präsentation, die an sich keine Werkhöhe erreichen, jedoch eigenartig sind und einer späteren Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, sind ebenfalls geschützt. Als Werbeidee idS werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Finden derartige Werbeideen keinen Eingang in einen späteren Hauptvertrag mit dem Auftraggeber, sind wir berechtigt, die Werbeideen anderweitig zu verwenden bzw. zu verwerten. Der (potentielle) Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, derartige Werbeideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist von unserer Verdienstlichkeit auszugehen, sodass wir ein angemessenes Entgelt verrechnen dürfen.


7.Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche Leistungen und Unterlagen, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte, Entwürfe), sei es ganz oder auszugsweise, bleiben ebenso wie die einzelnen Werke und Original ein unserem Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Diese können von uns jederzeit - insb. bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

Die Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung derartiger Leistungen oder die Überlassung an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen dieses Verbot steht uns mindestens das 2,5-fache des vereinbarten Entgelts zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.


Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht (bzw. Verwertungsrecht) im vereinbarten Umfang erst mit vollständiger Zahlung des Honorars. Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt unsere Leistungen, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Hinsichtlich unserer für den Auftraggeber individuell erstellten Werke und Leistungen räumen wir dem Auftraggeber das nicht ausschließliche Recht ein, die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang und Zeitraum zu nutzen. Mangels einer entsprechenden Vereinbarung gilt das Nutzungsrecht als unbefristet und unbegrenzt vereinbart.

Im Falle einer Nutzung von Werken/Leistungen durch den Auftraggeber über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus, steht uns bzw. dem Urheber für die Nutzung ein angemessenes Entgelts zu.

Diese Rechtseinräumung gilt nicht für unsere standardisierten Werke/Leistungen, die nicht individuell für den Auftraggeber erstellt wurden, sondern für einen größeren Kundenkreis bestimmt sind sowie für Werke/Leistungen Dritter, die gesonderten Lizenz- und Nutzungsbedingungen unterliegen.

Der Auftraggeber ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berechtigt.

Sind für den Auftraggeber erkennbar Lizenzen von Dritten Grundlage oder Teil unserer Leistung, gelten vorrangig die Nutzungsbedingungen des dritten Lizenzgebers. Die Nutzungsbedingungen werden auf Verlangen des Auftraggebers von uns zugänglich gemacht. Bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen ist neben uns auch unser Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte im eigenen Namen geltend zu machen.

Auch für den Fall, dass dem Auftraggeber auf Grund einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung das exklusive Nutzungsrecht an unseren Arbeitsergebnissen eingeräumt wird, bleibt uns jedenfalls das Recht vorbehalten, alle den geschaffenen Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden allgemeinen Erkenntnisse, eingesetzten Verfahren, Vorgehensmodelle, Methoden, Know-how, etc und Zwischenergebnisse, die keine kundenspezifischen Informationen beinhalten, uneingeschränkt zu nutzen, verändern, verbreiten und verwerten.


8. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftraggeber erworbene Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Der Auftraggeber wird erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung (samt Zinsen und Kosten) Eigentümer.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware samt Zubehör bis zum Wegfall des Eigentumsvorbehalts zu veräußern oder zu belasten.



Der Auftraggeber hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu informieren. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich über allfällige Beschädigungen zu unterrichten.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die uns durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.


9. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens, bei Versand der Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur. Die Gefahrtragung geht jeweils am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über. Und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber die Annahme der gelieferten Ware verweigert.


Im Falle der Versendung von Waren erfolgt diese per Paketdienst oder Spediteur nach unserer Wahl. Wir sind berechtigt, die Lieferung in Teilen vorzunehmen. Im Falle der Versendung per Nachnahme sind wir berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden dem Auftraggeber nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.

Bei Überlassung von Daten mittels elektronischer Kommunikationsmedien (zB über das Internet) geht die Gefahr deszufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über, wenn die Daten unseren Einflussbereich (zB beim Download) verlassen.


10. Leistungsfristen, Annahmeverzug

Leistungsfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch – mit Ausnahme von ausdrücklich und schriftlich von uns zugesagten Fixgeschäften – unverbindlich und beginnen frühestens, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vom Auftraggeber erfüllt sind sowie eine allfällige Anzahlung bei uns eingegangen ist.

Bei Abänderung des Auftrages – aus welchem Grund auch immer – behalten wir uns eine Verlängerung der Liefer-bzw. Leistungszeit vor.

Verzögert sich unsere Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (zB Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse) ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und es verlängern sich die Fristen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht kommt dem Auftraggeber nur zu, wenn uns die Leistungserbringung endgültig unmöglich wird.

Befinden wir uns bei verbindlichen Terminen bzw. Fristen in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mind. 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Annahmeverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung anderweitig zu verwerten. Verzögert sich die Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, behalten wir uns vor, ab dem ursprünglich vereinbarten Termin allenfalls notwendige Lagerkosten zu verrechnen.


11. Beendigung und Rücktritt

Verträge über Dauerleistungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Derartige Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist jeweils zum Jahresende aufgekündigt werden. Mangels anderweitiger Vereinbarung laufen mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages auch allfällige Werknutzungsrechte an von uns lizensierten Arbeitsleistungen aus.

Unabhängig davon, ob der Vertrag eine einmalige Leistung/Lieferung oder Dauerleistung zum Inhalt hat, sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn

die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, weiter gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen (zB Zahlungs-, Mitwirkungspflichten) verstößt.

berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf unsere Aufforderung weder eine Vorauszahlungen leistet noch vorab eine taugliche Sicherheit leistet.


Auch der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, insb. wenn wir trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 21 Tagen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstoßen.

Sofern kein in diesen AGB oder im Vertrag genannter Grund vorliegt, ist eine Beendigung des Vertrags ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.

Tritt der Auftraggeber ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktritt oder scheitert die Vertragserfüllung wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder aus anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und sämtliche angefallenen Kosten zu erstatten. Darüber hinaus sind wir berechtigt einen Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Nettoentgelts zu verrechnen, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB nicht an zuwenden ist. Die Geltendmachung eines uns darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.


Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber erwirbt dieser mit der Bezahlung des Entgelts und/oder Vertragsstrafe keinerlei Nutzungsrechte an den bereits erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind uns unverzüglich zurückzustellen.


12. Besondere Stornierungsmöglichkeit

Eine Stornierung ist ausschließlich hinsichtlich reinen Werbeleistungen möglich. Bei allen anderen Lieferungen und Leistungen gilt Punkt 11. dieser AGB.

Storniert der Auftraggeber durch einseitige Erklärung eine bei uns in Auftrag gegebene Werbeleistung, sind wir berechtigt

bis 90 Tage vor Beginn der Werbeschaltung 15 %,

ab 90Tagevor Beginn der Werbeschaltung 25 %,

ab 60Tagevor Beginn der Werbeschaltung 50 %,

ab 30Tagevor Beginn der Werbeschaltung 75 %


des vereinbarten Entgelts zu verrechnen. Wird lediglich ein Teil des Auftrags storniert, wird die Stornogebühr nur von dem Anteil am Entgelt berechnet, der von der Stornierung betroffen ist.

Wurden von uns bis zur Stornierung bereits Aufwendungen getätigt (zB für Druck oder Logistik), sind wir berechtigt dem Auftraggeber die tatsächlich angefallenen Kosten zur Gänze zu verrechnen.

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und uns in den oben genannten Zeiträumen zugegangen sein.


13.Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen beträgt sechs Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware bzw. der Abnahme der Leistung.

Allfällige Mängel sind unverzüglich, jedenfalls binnen 5 Werktagen ab Lieferung bzw. Leistung bzw. bei verdeckten Mängel ab Erkennen, unter substantiierter Beschreibung des Mangels schriftlich anzuzeigen.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für das Vorliegender Gewährleistungsvoraussetzungen, insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB.


Wir leisten keine Gewähr für Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden,

infolge fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung,

infolge einer Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beistellungspflicht des Auftraggebers,

infolge besonderer äußerer Einflüsse (zB klimatische Bedingungen),

infolge von Ihnen oder Dritten unberechtigt vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen

Eingriffen,

infolge von mangeln der Wartung, unsachgemäßer Nutzung oä,

bei Gebrauchtwaren.


Der Auftraggeber hat uns zur Mängelbehebung eine angemessene Frist einzuräumen und uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

Wir sind berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Die Verbesserung der Austausch kann von uns verweigert werden, wenn diese unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu.

Wir leisten Gewähr, dass mit den erbrachten Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Falle eines aus der Nutzung der erbrachten Leistungen resultierenden Anspruchs oder Rechtsstreits wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter werden wir den Auftraggeber bei der Verteidigung seiner Interessen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

Für den Fall, dass Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen den Auftraggeber erhoben werden, hat dieser uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und sich vor einem Rechtsstreit bezüglich der Vorgangsweise mit uns ins Einvernehmen zu setzen.


14. Haftung und Schadenersatz

Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche haften wir – sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht – nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Beweislast für das Vorliegen sämtlicher schadenersatzrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen trägt der Auftraggeber.

Eine Haftung für in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Entwürfe, Konzepte oä.

Soweit unsere Leistung in Vorträgen, Coachings oder Beratungen besteht Die Tätigkeit jedes beratenden Unternehmens ist in erster Linie eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Daher kann, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist, nicht die Verantwortung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden. Die Beurteilung unternehmerischer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung des Beratungsergebnisses liegt allein beim Auftraggeber.


Weiters haften wir nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete/unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Lagerung entstanden sind.

Sofern uns rechtliche Risiken im Zuge unserer Tätigkeit bekannt werden, sind wir verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Davon abgesehen trägt allein der Auftraggeber das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von erarbeiteten und durchgeführten Werbemaßnahmen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts. Wurden die Maßnahmen trotz unserer geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber erbracht, hat uns der Auftraggeber bei diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.

Eine allfällige Haftung ist auf typischer Weise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schäden begrenzt sowie der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit dem Haftungshöchstbetrag der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

Eine Haftung für fehlerhafte Produkte sowie für daraus resultierende Folgeschäden besteht für uns und unsere Vorlieferanten nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen.

Allfällige Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.


15. Kennzeichnung und Referenzhinweis

Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werbemitteln angemessen und branchenüblich zu signieren bzw. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Weiters sind wir berechtigt – vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs – auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder ehemalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


16. Verschwiegenheitspflicht und Fremdleistung

Wir verpflichten uns zeitlich unbegrenzt hinsichtlich aller Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren.

Wir behalten uns das Recht vor, für die Leistungserbringung ganz oder teilweise freie Mitarbeiter oder Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Wir sind verpflichtet, die uns obliegenden Datenschutz- bzw. Geheimhaltungspflichten auch auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu über binden.


17.Geltendes Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag – einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses – gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens als vereinbart.